Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 17.06.2010, 14:19   #16
amnat
† August 2024
 
Benutzerbild von amnat
 
Registriert seit: 13.06.2008
Ort: um Nbg
Fahrzeug: E38-728iA BJ.09'98, Prins 160'''km, Auslaßv.beschäd.; E24-628CS Bj.01'80, H-Kennz.; E24-635CSI EZ 04'88, stillgelegt; F15-xDrive40d EZ 07'16
Standard

Zitat:
Zitat von AR25 Beitrag anzeigen
... Deine Deutschlandflagge darfst du "zeigen". Nur eben ohne Bundesadler. ...
Mein Nachbar hat an seinem Flaggenmasten im Garten zur WM die Bundesflagge mit Bundesadler hängen.

Damit ist sie doch eine Bundesdienstflagge - oder nicht?
Ist das denn legitim?

Zitat: "Jeder Bundesbürger darf die Bundeslandes – oder Stadtflagge verwenden, jedoch keine Dienstflaggen. Diese sind ausschließlich den Behörden zugänglich."


Da packe ich doch eine Bundesflagge aus, die ich 2008 bei Adidas anläßlich der EM im Ausverkauf gekauft hatte.
Sind da auf dem Schwarz der Bundesfarben doch tatsächlich "adidas", mit drei schräge, zum Dreieck abgegürzte und drei lange weiße Streiften d'rauf gedruckt!
Das ist doch überhaupt nicht statthaft - oder?

Geändert von amnat (17.06.2010 um 14:59 Uhr). Grund: Flagge aus dem Ausverkauf
amnat ist offline   Antwort Mit Zitat antworten