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Alt 13.06.2010, 17:17   #4
allesschrauber
schraubt mit Leidenschaft
 
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viele Versicherungen winden sich raus sobald das wort pkw fällt, ging mir erst letztes jahr so, mein Rangierwagenheber ist bei nem Verwandten kaputt gegangen, schätze mal zu schnell abgelassen, keine Ahnung, auf jeden fall war die Begründung der Privaten Haftpflicht versicherung, das ist ein Teil was zum pkw gehört und damit wird es nicht ersetzt, müsste ich mich an die kfz haftpflicht wenden, diese wiederum weigert sich, da es kein Anbauteil ist, sondern nur werkzeug und nicht zum pkw gehört.
Merkste den Widerspruch in sich? jeder drehts wie ers brauch.
Und rein rechtlich wär ein Rangierwagenheber Werkstattausrüstung, aber beim besten willen kein Teil des Fahrzeugs.

Hier in dem Fall werden sie zusätzlich drauf rumreiten das es ja dein Vater ist, bei nem Schaden durch Fremde aufm Parkplatz is das kein thema, für sowas hat man ja eine Kasko, bzw sollte man haben, wenn nicht, pech gehabt.
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Mit freundlichen Grüßen
Mario

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