Zitat:
Zitat von Stiefelknecht
Der Geschädigte hat grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der Ersatzteilzuschläge und zwar unabhängig davon, ob er den Wagen vollständig, minderwertig oder überhaupt nicht repariert (LG Fulda v. 27.4.07, 1 S 29/07).
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Kannst mal sehen, man lernt nie aus....