13.06.2010, 10:23
|
#8
|
Ärmstes Mitglied
Registriert seit: 28.08.2007
Ort: Elzach
Fahrzeug: AT 220d XDrive
|
Hi Sheriff,
dass stimmt so nicht,
ich hab meinen Schaden selber behoben,
dann haben die mir 281,-€ Ersatzteilzuschläge einbehalten,
daraufhin sendete ich folgendes Schreiben an die Vers. :
"Den durch Sie vorgenommenen Abzug v. €281,12 wird aus diversen Gründen nicht akzeptiert.
Rätselhaft ist wie Sie auf einen Abzug von 27,1% kommen.
Bitte beachten Sie die im Gutachten festgehaltene Erstzulassung des havarierten PKW und die Typenbezeichnung (BMW E32).
Ab 01.01.2010 übernimmt die BMW Group Classic die Teileversorgung für die Modellreihe E32. Dies bedeutet dass die Ersatzteile in kleinerer Auflage produziert werden und somit deren Preise steigen, teilweise erheblich.
Bei Abrechnung auf Basis fiktiver Reperaturkosten könnte dieser Umstand eher dazu führen, dass bei den Ersatzteilen ein weiterer Aufschlag zu berücksichtigen ist, hat doch der BGH in seinem wegweisenden Urteil 2003 entschieden, dass der Unfallverursacher den vollen Preis einer Werkstattreperatur zu erstatten hat und zwar unabhängig davon, ob und wie die Reparatur erfolgt.
Eine telefonische Rückfrage bei einem mir aus meiner früheren Berufstätigkeit jahrzehntelang bekannten Lörracher Verkehrsrechtsanwalt ergab, dass es kein Problem darstellt , bei dem örtl. Zuständigen AG Lörrach den Reperaturbetrag gemäss Gutachten einzuklagen.
Nachstehend eine kleine Rechtsprechungsübersicht :
Der Geschädigte hat im Rahmen der fiktiver Abrechnung Anspruch auf die Ersatzteilaufschläge (OLG Düsseldorf v. 16.6.2008 AZ : I – 1U246/07 mit Verweis auf OLG Düsseldorf v. 25.601 , 1V126/00 = DAR 2002, 68 und KG Berlin v. 10.9.07, 22V 224/06).
Der zu ersetzende fiktive Schaden ergibt sich u. a. Auch aus den Ersatzteilzuschlägen (OLG Hamm v. 21.1.98, 13V 135/97).
Der Geschädigte hat grundsätzlich Anspruch auf Ersatz der Ersatzteilzuschläge und zwar unabhängig davon, ob er den Wagen vollständig, minderwertig oder überhaupt nicht repariert (LG Fulda v. 27.4.07, 1 S 29/07).
Ebenfalls zustimmend :
LG Köln v. 31.5.2006, 13 S 4/06
LG Aachen v. 7.4.2005, 6 S 200/04
LG Saarbrücken v. 25.9.2003, 2 S 219/02
LG Wiesbaden v. 7.6.2000, 10 S 81/99
LG Oldenburg v. 18.5.1999, 1 S 651/98
LG Heidelberg v. 15.12.1992, 3 O 139/92
sowie:
AG Ludwigshafen, AG Velbert,
AG Saarlouis, AG Hamburg,
AG Wuppertal, AG Leipzig
etc. etc. etc."
Daraufhin haben die mir schön brav die 281,-€ überwiesen
MfG
Chris
__________________
leider keinen 740er mehr
|
|
|