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Alt 09.06.2010, 13:32   #9
BKirk
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Hallo,
Zitat:
Zitat von haasep Beitrag anzeigen
Zitat:
Gilt nur für paketvermittelte Datennutzung innerhalb Deutschlands einschließlich VoIP-Nutzung, nicht bei Sprachdiensten, Videotelefonie und Peer-to-peer Verkehren. Die Weiterveräußerung, unentgeltliche Überlassung des Dienstes an Dritte und Nutzung zum Betrieb kommerzieller Dienste sind unzulässig. Ab einer Datennutzung von über 200 MB pro Abrechnungsmonat steht nur noch GPRS-Bandbreite zur Verfügung.
dieselbe Leistung kostet beim seriösen Wettbewerb auch nur 'nen Zehner im Monat. Wer sich für das bisschen solchen Stress antut und seine persönlichen Daten unkontrolliert und unwiderrufbar verkauft, muss schon recht arm dran sein. Ob so jemand sich 'nen 7er leisten kann?

zweifelt
Boris

P.S.:
Zitat:
Zitat:
Nach Ablauf der 30 Tage nutzt Du die Handy Internet Flat jeweils 1 Monat weiter kostenlos, wenn Du auf die Dir zugesandte Werbung reagiert hast.
Habe ich nicht kürzlich von einem (BGH-) Urteil gelesen, das dies als unzulässig verwarf?
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Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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