Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Ja, ein halbes Jahr (nutzbar bis Beweislastumkehr).....und ist auf Gedeih und Verderb dem Goodwill des Händlers ausgesetzt, wenns ohne Anwalt gehen soll, was auch wieder ewig dauern kann.....
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Richtig du musst beweisen das der mangel schon bei kauf bestanden hat !!!!!!!!!
Mach das mal !!!!!!!!!!
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"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen."
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OO (|||)(|||) OO
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