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Alt 02.06.2010, 19:49   #5
Rottwauz1
Pro USA !!!
 
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Zitat:
Zitat von the_bob Beitrag anzeigen
Ok danke soweit. Wie ist aber nun die Gewährleistung und das alles nach aktuell geltendem Recht korrekt formuliert auszuschließen?

Muss ich denn das Wort defekt bei den oben beschrieben zugrunde liegenden Mängeln verwenden oder reicht Bastlerfahrzeug?

mfG
Nimm den adac kaufvertrag, schreib noch in die bemerkungen dazu,daß der wagen als schlachtfahrzeug verkauft wird..
Mehr kannste nicht machen,leider..
Oli
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