Zitat:
Zitat von SuitMan
Sie wohnt auch schon 2 Jahre da und wurde noch nie angehalten.
Ich denke auch dass man abwarte sollte bis man einen Rüffel bekommt.
Der Smart ist eh nur übergangsweise.
Bin aber noch für weitere Tipps dankbar.
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Hallo,
also wenn das so ist, wie es vor dem EU Beitritt von Österreich war, dann muss Sie das Auto nicht ummelden.
Was sie aber tun muss, ist das Auto zollrechtlich behandeln lassen.
Das heißt, dass der Wagen, da sie ja ihren Wohnsitz in der Schweiz hat, zollrechtlich "eingeführt" werden muss. Dann darf sie den Wagen auch in der Schweiz benutzen.
Im Normalfall passiert dies bereits beim Umzug in die Schweiz, wenn sie z.B. Möbel, Geschirr, Fernseher u.s.w. in die Schweiz einführt. Da kann sie auch das Auto eingeführt haben, wenn sie es da schon hatte.
Wenn nicht, dann muss für den Wagen nun eben der Einfuhrzoll entrichtet werden.
Bin auch jahrelang mit Wohnsitz in Österreich und in Deutschland auf meine Firma zugelassenen Autos gefahren, das war gar kein Problem.
Ob das aber mit der Schweiz heute genau so ist kann ich nicht sagen, wäre aber vorstellbar, da es z.B. damals die gleich Vorschrift auch in Deutschland und anderen Staaten gab.
Schöne Grüße
Horst