Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 02.06.2010, 07:57   #4
Flamboyant
Mitglied
 
Registriert seit: 25.02.2010
Ort:
Fahrzeug: F01 750i
Standard

Ich frag mich aber jetzt wirklich ob das nicht ein rechtliches Schlupfloch ist, wenn Sie den Wagen ja nur ausgeliehen hat, RE der Halter in Deutschland wohnt . Aber ich denke wohl kaum das die Schweizer sich das gefallen lassen , da Sie ja auch in der CH arbeitet.
Ich würde vielleicht die 100 Euronen locken machen und mal ein Schweizer Anwalt fragen oder hast du die Advocard ? .

Wenn Sie Monate mit DE Kennzeichen in der Schweiz rumfährt fällt das auf.
Entweder es petzt mal jemand ( und es wird häufig gepetzt) oder Sie wird mehrfach kontrolliert.Grundsätzlich muss ein Wohnsitzwechsel dem Schweizer Strassenverkehrsamt innert 14 Tagen gemeldet werden.
__________________
Jammern auf hohem Niveau.
Flamboyant ist offline   Antwort Mit Zitat antworten