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Alt 01.06.2010, 17:56   #1
the_bob
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Ok danke soweit. Wie ist aber nun die Gewährleistung und das alles nach aktuell geltendem Recht korrekt formuliert auszuschließen?

Muss ich denn das Wort defekt bei den oben beschrieben zugrunde liegenden Mängeln verwenden oder reicht Bastlerfahrzeug?

mfG
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