Zitat:
Zitat von BKirk
...heute durch die HU gefallen:
Der Scheinwerfer hätte das Prüfzeichen mit der Kennzeichnung RL tragen müssen, das es aber zum Herstellungszeitpunkt noch gar nicht gab.
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Jo - mir war, ist und bleibt völlig unerfindlich, wie dieser TFL-Hype entstehen konnte. Eine zulässige bzw. zulassungsfähige TFL-Lampe hat eben ein paar Dinge mehr zu können als bloß gedimmt zu leuchten. Auch alle anderen "Zweck-Entfremdungen" (Standlichtringe etc.) taugen nix.
Dabei haben wir nach wie vor keine TFL-Pflicht...
Olli