Zitat:
Zitat von M.M.735
Das ich nicht lache. Blechschäden im Straßenverkehr lassen sich nicht umgehen? Kannst Du nicht richtig fahren  Gehört bei Dir wohl genauso dazu wie das Tanken, was. Es geht nicht um den Unfallschaden und das man ihn sieht, sondern darum das der Käufer des Fahrzeugs im Preis und Zustand des selbigen getäuscht worden ist. Wenn der Wagen so ein Crash gehabt hat ist er den Preis bestimmt nicht wert. Arglistige Täuschung ist strafbar, und kann auf eine Anzeige, einen Vergleich oder Rückgabe des Wagens rauslaufen. Und dies glaube ich sogar bis zu einem Jahr nach Kauf, selbst von Privat  Also, checken lassen und Kohle einsacken 
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Danke für deine ausserordentlich geschmack- und gehaltvolle sowie interessante Darstellung meines Wissens und Gedankengutes sowie meiner fahrerischen Fähigkeiten.
Um auf dein Niveau zu sinken: Vollhonk.

Und ab auf die Igno-Liste.