Er kann es nicht umgehen! Für dich als Privatkäufer gilt das BGB und es ist GESETZLICH vorgeschrieben. Ausser er verkauft das Auto als Kundenauftrag aber davon hab ich nichts gelesen. Ich wüsste nicht auf was man da achten sollte. Er muss sie dir ja geben. Vielleicht auf 1 Jahr reduziert abr das wird dann auch iwo stehen, ansonsten gilt 2 Jahre.
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