Zitat:
Zitat von sandstein24
Die ECE-Regelung 43 (ECE Anhang 3 Punkt 9.1.4.1)
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Ziffer 9.1.4.1 gibt es nicht.
Es gibt die Ziffer 9.1.4, die besagt:
Lesen Sie hier selbst nach!.
Und was sagt uns das - richtig, dass die Scheibe nach wie vor das ist, was ich beschrieben habe.
Ein bauartgenehmigtes Teil. Und die ECE-Regelung beschreibt das Zulassungsverfahren für solche Scheiben, nicht etwa die mögliche Veränderung im Nachhinein.
Nur googlen reicht halt manchmal nicht...