Zitat:
Zitat von esem
so ein qutsch ist das!!!
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Stimmt, hab grad mal in der StVZO nachgeschaut (§32 Abs. 2):
Zitat:
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[...] Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. [...]
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Also kannst Dir wohl grob gesagt mittig betrachtet aus 3/4 der Lauffläche das Minimum rausmessen.