Zitat:
Zitat von mm.dicker
Und dann dürfte die hier sooft angesprochene Urkundenfälschung anstehen.
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Das haben wir doch jetzt
ausführlichst geklärt...
Da die Urkunde (falls es überhaupt eine ist) nicht falsch ist,
kann keine Urkundenfälschung vorliegen...unter keinen Umständen.
§267 StGB trifft einfach nicht zu... fertig.
Die Frage, wie er an die Plakette gekommen ist, ist übrigens schell beantwortet: er hat sie von der Zulassungstelle bekommen, und geht daher davon aus, dass sie korrekt ist. Punkt.
Gruß,
Kai