Zitat:
Zitat von RS744
Also erst die Verbindung mit dem Fahrzeug bewirkt ggf. die Urkundsqualität.
Da verwechselst Du was
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Das sehe ich anders, mit dem Aufkleben entfaltet sie zwar ihre Aussenwirkung, Urkunde ist sie schon vorher (ab dem Zeitpunkt der Eintragung des KZ ist ihr wegen der unmittelbaren Zuordnungsbarkeit zu einem bestimmten Fahrzeug zumindest potentiell die Eignung zum Beweis inhärent)...
In die gleiche Kerbe schlägt die Frage, ob sie die Gültigkeit mit der Änderung des Kennzeichens des beklebten Fahrzeugs behält oder nicht..auch das ist aber keine Frage der Urkundeneigenschaft sondern nur der Wirkung. Ich denke, das muss getrennt werden.
Wird sich aber wohl endgültig nicht klären lassen, hat halt der Gesetzgeber mal wieder gepennt...
Stimmt, hab ich durcheinandergebracht... die Aussage stimmt aber trotzdem, eine zusammengesetzte Urkunde liegt hier in der Form nicht vor, Die Umweltplakette wird im Moment des Eintragens des Kennzeichens zur Urkunde, die HU-Plakette erst im Moment des Aufklebens (in Verbindung mit weiteren Voraussetzungen)...
Ich weiß ja nicht, was Fachwelt und Literatur dazu sagt, vielleicht vertrete ich eine Mindermeinung... fühle mich dennoch gut abgesichert
wie auchimmer:
Solang man eine echte Plakette hat (egal ob sie die richtige "Farbe" hat) ist nix mit Urkundenfälschung!
Zitat:
Zitat von RS744
Ooch, das ließe sich ja arrangieren.  :
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Ich lehne dankend ab, mein derzeitiges Interesse, mich der Rechtsfortbildung verdient zu machen, hält sich in Grenzen
Gruß,
Kai