Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  KaiMüller
					 
				 
				Sie ist also die verkörperte Gedankenerklärung eines Beliehenen darüber, dass das Kraftfahrzeug, dessen Kennzeichen eingetragen ist, eine bestimmte Beschaffenheit hat. Sie beweist/bezeugt somit den Inhalt, dass die in der Plakettenverordnung vorgebenen Voraussetzungen für eine bestimmte Plakettenfarbe erfüllt sind. 
			
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 Stimmt, hab jetzt nochmal nachgesehen, da steht ja tatsächlich der Plaketten
aussteller drauf. So genau hatte ich noch nicht hingesehen.
Aber nicht das Kraftfahrzeug, dessen Kennzeichen eingetragen ist, sondern das Kraftfahrzeug, mit dem sie 
fest verbunden ist, ist maßgeblich (natürlich z.Z. auch noch str.) . Also erst die Verbindung mit dem Fahrzeug bewirkt ggf. die Urkundsqualität.
Das wird unterstützt durch folgende Auskunft:
"Fakt ist jedenfalls dass mir der Leiter der Zulassungsstelle damals eben gesagt hatte: a) Plakette wird definitiv fahrzeugbezogen zugeteilt (alles andere wäre ja auch Quatsch) b) bei einem Kennzeichenwechsel eine neue Plakette nur Abzocke bzw. rausgeschmissenes Geld wäre.
Schließlich ist ja, wie beim zuteilen der Plakette alles nur über die Fahrzeugschlüsselnummer nachvollziehbar. Sollte ich jemals Probleme mit einem Ordungsamt bekommen könnte ich problemlos an die Zulassungsstelle verweisen."
	Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  KaiMüller
					 
				 
				Anders als die HU-Plakette stellt sie nicht nur mit dem Fahrzeug (bzw. dem Nummernschild) zusammen eine zusammengesetzte Urkunde dar, weil das Kennzeichen (im Gegensatz zur HU-Plakette) direkt auf der Urkunde eingetragen wird. 
			
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 Da verwechselst Du was, Deine Ausführungen gelten nämlich für das Kennzeichenschild+Zulassungsstempel+Fahrzeug = zusammengesetzte Urkunde.
Die HU-Plakette hingegen ist Urkunde nur in Verbindung mit der Eintragung im Fahrzeugschein.
	Zitat:
	
	
		
			
				
					Zitat von  KaiMüller
					 
				 
				Was die Rechtsfortbildung durch Präzedenz angeht müsste ich ja schon warten, bis mir die Ursache (in Form Verwaltungsakt Bußgeldbescheid)von aussen vorgeben wird ... was ziemlich unwahrscheinlich ist    
			
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 Ooch, das ließe sich ja arrangieren. 

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