Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 04.05.2010, 12:20   #22
KaiMüller
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von KaiMüller
 
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
Standard

Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Ich weiß, dass das angeblich Urkundenfälschung sein soll
Ist es nicht, deine intuitive Rechtsauffassung ist soweit richtig, weil der Tatbestand des § 267 StGB (Urkundenfälschung) grundsätzlich erstmal nicht erfüllt ist:

Zitat:
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Die öffentliche Urkunde wurde weder gefälscht noch verfälscht, sie ist echt, solang du sie vom auf ihr erkennbaren, beliehenen Aussteller (TÜV, Werkstatt etc.) so wie sie ist mit eingetragenem Kennzeichen bekommen hast (am besten auch gleich aufgeklebt). Dann ist man sicher vor derlei Anschuldigungen.
Man hat zwar eine (echte) Urkunde mit falschem, sachlichen Inhalt, das hat aber keine strafrechtliche Folgen für den gutgläubigen Nutzer im Rechtsverkehr. (Du bist natürlich der festen Überzeugung, dass die Fachleute in der Werkstatt etc. wissen, was sie tun, und dir die korrekte Plakette erteilen! ).

Problematisch wirds, wenn du das Kennzeichen selber in eine Blanko-Plakette eingetragen hast (also der tatsächliche Austeller nicht der erkennbare Austeller ist)...dann wäre es wirklich Urkundenfälschung (sog. "Blankettfälschung", schwierig nachzuweisen in diesem Fall). Oder natürlich jede andere offensichtliche Verfälschung (Überkleben des Kennzeichens o.ä.).

Wer also eine echte Plakette sachlich unrichtig an seinem Fahrzeug angebracht hat, der hat dadurch keine rechtlichen Nachteile.
Leider auch keine rechtlichen Vorteile, denn Einfahren in die Umweltzone darf er wegen der materiellen Unrichtigkeit eigentlich rein formal trotzdem nicht.
Man kann sich aber ziemlich sicher sein, dass man mit sowas erstmal vor Verfolgung bei Kontrollen sicher ist. Denn über die materielle Unrichtigkeit einer öffentlichen Urkunde bestimmt ein Gericht, bis dahin stimmt erstmal was da steht.
Und wenn da "grün" steht, dann ist das erstmal so

Gruß,
Kai

PS: Ein Jurist möge mich berichtigen, wenn ich Mist erzähle

Geändert von KaiMüller (04.05.2010 um 12:27 Uhr).
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten