Zitat:
Zitat von DAD
Fährst du deinen Wagen und der Freund auf dem Beifahrersitz macht die Tür auf (Radfahrerschaden) = Privathaftpflicht Freund.
Gruß Dad
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Hi Dad,
ich glaube das ist leider nicht so. Ich denke das ist ein eindeutiger Haftpflichtschaden für die Autohaftpflicht, der aus dem Gefärdungspotential des Autos initiiert wird. Deswegen kann man die Privathaftpflicht nicht heranziehen.
Schon die bloße Existenz eines Autos hat an sich schon Gefährdungspotential.
Zu mir sagte mal ein Versicherungsmakler: "Alles was stinkt, pufft und kracht" gehört nicht mehr zur Privathaftpflicht. *lol
Gruß
Harry