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Alt 28.04.2010, 19:40   #5
DAD
Lederfuchs
 
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Zurück zur Frage. Ist ganz klar Vollkasko. Der Fahrer war ein sogenannter "berechtigter Fahrer" und der Schaden ist bei Gebrauch des KFZ entstanden.
Da gibts nur wenige Ausnahmen.
So ist z.B. wenn du das Auto mit nem Schlauch wäschst und es fällt einer drüber weil du den Schlauch nachgezogen hast, das im Gebrauch des KFZ und somit ein KFZ Haftpflichtschaden.
Fährt dein Auto ein Freund und du sitzt auf dem Beifahrersitz. Der Freund hält an, du machst die Tür auf und ein Radfahrer fährt dagegen und verläzt sich = KFZ Haftpflicht.
Fährst du deinen Wagen und der Freund auf dem Beifahrersitz macht die Tür auf (Radfahrerschaden) = Privathaftpflicht Freund.
Gruß Dad
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