Ich hab noch ne Frage, passt zumindest nen bißchen zum Thema:
Gibt es bautechnisch zwischen dem Halogen und dem Xenonscheinwerfer eigentlich einen Unterschied? Sollte es einem gelingen, das Leuchtmittel in den Brennpunkt zu platzieren müsste da doch kein Unterschied sein? Illegal bleibt es trotzdem, dass ist mir klar. Mir geht hier ums verstehen!
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