ganz schön viel Stuß
der hier teilweise geschrieben wird.
Ein Gebrauchtwagenhändler MUSS ein Jahr Gewährleistung geben, wenn er an einen Privatman (-frau) ein gebrauchtes Fahrzeug verkauft. Wie soll er das tun bei einem Fahrzeug, welches etliche Jahre und km auf dem Buckel hat und welches der Händler selbst kaum kennt. Habt Ihr Euch mal überlegt, warum ältere BMW beim Vertragshändler nicht zu kaufen sind? Die gehen nämlich alle entweder direkt in den Export oder an eben diese Gebrauchthändler im Paket. Und diese Versicherungen, die angeboten werden, sind nun wirklich Mogelpackungen und "entlasten" den Händler auch nicht. Seid vorsichtig damit, alle GW Händler über einen Kamm zu scheren. Wenn man ein Fahrzeug unbedingt haben möchte, ist man eben Gewerbetreibender oder sucht etwas für den Kumpel im Ausland - so schwer ist das doch nicht. Wenn ein Händler nichts zu verbergen hat, erlaubt er auch die Fahrt zum Autohaus zur Begutachtung oder zur DEKRA oder, oder....
Übrigens: bei Kauf von Privat gibt es auch keine Gewährleistung und schon gar keine Garantie.
Wer kalte Füße bekommt, muß dan den Deal mit einem anderen machen. und wer auf Käuferseite größtmögliche Sicherheit haben will, muß halt beim Freundlichen kaufen und entsprechend abdrücken- so simpel ist das.
Kritisch werde ich immer, wenn das Serviceheft fehlt - soetwas verleirt man nicht, außer man wirft es weg. Im übrigen kann man bei dem E38 ab einem gewissen Bj. (weiß leider nicht genau ab wann) die Laufleistung keineswegs nur am Tacho ablesen. Geh zum Freundlichen, laß ihn einen "Fehler" produzieren, z.B. Luftmassenmesser bei laufendem Motor abklemmen und dann Fehlerspeicher auslesen. Es kommt die Meldung "Fehler aufgetreten bei km XXXXXX" und das wird nicht vom Tacho abgelesen. Wenn da gemauschelt wurde, nützt auch Export, Gewerbetreibende etc. nix, der Händler ist fällig.
Gruß
Wolf
[Bearbeitet am 16.10.2003 um 22:34 von WOKKE]
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