Stimmt so nicht ganz. Wenn ein minderjähriges Kind einen Schaden an deinem Fahrzeug verursacht, muss dies durch die Erziehungsberechtigten reguliert werden. Du kannst andersrum sogar eine Anzeige gegen die Eltern erstatten, weil die, wenn man es genau nimmt, ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und den Sprößling nicht am Verursachen des Schadens gehindert haben.
Nachdem der Junior ja noch minderjährig ist, sind ergo die Erziehungsberechtigten die, die den Schaden übernehmen müssen, ggf. halt deren Versicherung. Sollten die wiederum weder Geld noch Versicherung haben, kannste einen Mahnbescheid erwirken und die nächsten 30 Jahre deinem Geld hinterherlaufen.
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