Hi,
also das haette a) der Freundliche wissen muessen weil es sogar im TIS steht/stand und bei mir deshalb auf Garantie/Kulanz gemacht wurde b) du mit 5 Monaten Besitz noch Gewaehrleistung auf das KFZ von dem besagten Haendler hast c) selbst wenn du bereits in der Beweisslastumkehr waerst du leicht beweisen koenntest dass das Problem schon vor Kauf bestand.
Sven
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