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Alt 14.04.2010, 12:34   #4
Atlan-Köln
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Wenn der Gutachter von der gegnerischen Gesellschaft gestellt wurde, erstmal sehn ob nicht ein Gegengutachten hilfreich wäre.

2.tens auf jeden Fall Anwalt einschalten.

3.tens ist bei der Schadensbeschreibung zu überlegen, die im Gutachten genannte Summe zu akzeptieren, das Geld abzgl. der dann einbehaltenen MwSt zu nehmen und bei einem guten Karosseriebetrieb wieder in Stand setzen zu lassen.
Im Normalfalle bleibt dann sogar noch "Schmerzensgeld" für ein leckeres Abendessen übrig.
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