Eine vollkommen richtige Aussage!

Bestätigt ja auch der TÜV
Die Rechtliche Grundlage ist ganz einfach: Mit der Beschichtung verliert die Scheibe ihre Bauartgenehmigung, ist nichts anderes wie das Lasieren von Scheinwerfern.
Dann beschäftige du dich mal mit Richtlinien oder such einen Ing. der das für dich tut.
Eine rechtsgültige Eintragung wirst trotzdem nicht bekommen, die ganzen "Wege" im Internet sind Bauernfängerei.