Also nochmal:
Niemand (egal ob privater oder gewerblicher Verkäufer) kann gezwungen werden, eine
Garantie abzugeben. Darum geht's hier aber auch garnicht, sondern um die
Gewährleistung bzw. Sachmangelhaftung.
Grundsätzlich muss jeder Verkäufer gewährleisten, dass die Kaufsache beim Gefahrübergang frei von Sachmängeln ist. Ist sie das nicht (zB wegen eines verdeckten Mangels), können ihn Ansprüche des Käufers treffen.
Nun kann aber ein privater Verkäufer die Sachmangelhaftung
vertraglich ausschließen. Ein gewerblicher Verkäufer, der an einen Verbraucher verkauft (Verbrauchsgüterkauf)
kann bzw. darf das nicht.
Will der Privatverkäufer nicht für Sachmängel haften,
so muss er die Sachmangelhaftung explizit ausschließen. Tut er das nicht, trifft ihn die ganz normale Sachmangelhaftung gemäß BGB.
(vgl. etwa
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährl...28Kaufrecht.29)
Mangelhafter Gebrauchtwagen
"Haftung beim privaten Verkauf eines Gebrauchtwagens
Formularverträge für den privaten Verkauf enthalten in der Regel einen sog. Sachmängelhaftungsausschluss für Mängel an dem Fahrzeug zugunsten des privaten Verkäufers (so auch der ADAC-Vertrag).
Fehlt ein solcher Haftungsausschluss, haftet auch der private Verkäufer dem Käufer für alle Fahrzeugmängel, die bei der Übergabe vorhanden waren, mit Ausnahme normaler, altersgemäßer Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterungsschäden."