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Alt 12.10.2003, 10:51   #6
BMWupptich
† 13.09.2016
 
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Fahrzeug: BMW 750i E38, BRC-vergast durch Erich M.; Twingo Initiale 16V
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Zitat:
Original geschrieben von freak
Hallo @BMWupptich



1) Wenn du Deine original eingebaute Xenonanlage mit Nachrüstteilen (auch wenn sie von BMW sind) veränderst, erlöscht Deine Zulassung genauso - der Umbau durch Nachrüstlampen muss genauso abgenommen werden ... Also, Pech kannst du mit Deiner Versicherung genauso haben bei den Nachrüstlampen ... Der Umbau mit Nachrüstlampen ist also genauso Illegal - Legal wird der Umbau durch die Nachrüstlampen nur durch eine Einzelabnahme ...


...
Hallo @Freak,

die Lampen,die BMW anbietet (einbaut) sind originale komplette Lampen eines späteren Baujahrs,es sind keine Ersatzteile !!!
Diese Lampen haben mit Sicherheit eine Bauartgenehmigung, da kannste Gift drauf nehmen.Etwas "illegales" wird Dir eine Firma wie BMW nicht anbieten, das können die sich nicht leisten !!!Denk mal allein an die Schadensersatzansprüche die da kommen könnten...

@Netjoker:

Wenn Du original Xenon hast,handelt es sich um Hella oder Bosch??
Die Bosch -Lampen kenne ich nicht, aber bei den Hellas gibt es durchaus die Möglichkeit einer (legalen) Reparatur.
Die Vorschaltgeräte und auch der Reflektor bleiben nur der Brenner wird erneuert.Da die Lampen als ganzes unverändert bleiben, erlischt auch die Betriebserlaubnis nicht.
Bleibt nur zu bedenken,das Du beide erneuern solltest,da die neue Lampe eine andere Farbtemperatur hat und das sieht dann ziemlich doof aus...

Ansonsten kann ich mich den Aussagen von Gerrit nur anschliessen, volle Zustimmung !

Gruss

Uli
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Gruss

Uli


....Kinder betet der Vater lötet....
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