Zitat:
Zitat von Waldfrosch
Hmmm... ich denke da kannst Du dem Händler nichts machen. Solange Du auf eigene Faust da hin bist usw. wird eine Schadensersatzklage wenig Erfolg haben. Außerdem müsstest Du dem Händler nachweisen, dass er von den 270TKM wusste. Und das wir fast unmöglich. Wenn er mit dem Voreigner (Mahag oder sonstwem) gut arbeitet und viel abnimmt, werden die Dir auch nicht helfen. Ein Raabe pickt dem anderen kein Auge aus.
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Moment, ich will hier nicht den Teufel an die Wand malen, aber gibt es überhaupt bisher irgendein Beweis, ob der KM-Stand gedreht wurde oder nicht?
Gruß
Matthias