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Alt 19.03.2010, 19:16   #20
7er Jens
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 24.08.2003
Ort: Uckermark
Fahrzeug: MB E350 CGI, Lada 1500, Zastava 100p
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Ohne die (ungläubigen) Lacher auf meiner Seite haben zu wollen. Seit 01.07.2009 nutze ich meinen Bimmer tatsächlich fast nur noch für Fahrten im Rahmen meiner freiberuflichen Tätigkeit (neben mmeiner angestellten Arbeit). Da ich es nicht besser von früher (meine Eltern waren mal Freiberufler) wußte, habe ich ab 01.07. ein Fahrtenbuch geführt. Dem Finanzamt habe ich nun alle Kosten des Bimmers (AfA, Steuer, Vers., Rep.) als Betriebsausgaben gemeldet, abzüglich 5%, die ich das Auto tatsächlich für private Fahrten genutzt habe. Sonst bin ich nämlich mit meinen Oldies oder dem Auto meiner Frau unterwegs (zur Arbeit z.B.).
Die 1% Regelung würde ja bedeuten, daß ich monatlich ca. 800 EUR als geldwerter Vorteil zusätzlich auf's Auge gedrückt bekomme?

Wenn ich Dich recht verstanden habe, kann es also sein, daß i.A. bei der 1%-Regelung die 1% höher sein können als die Leasingrate und dann eigentlich nur noch Steuer, Vers, Benzin und Wartung abgesetzt werden können? AfA fällt doch beim Leasing nicht an?
Dann wäre doch theoretisch derjenige im Vorteil, der die Kiste kauft und zusätzlich noch die AfA absetzen kann u. zum schluß noch das Auto besitzt?
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