Nö, kann man eben nicht.
Erstmal bekommt man die Daten von BMW nicht so einfach - manche geben die so raus, manche wollen eine dreifach beglaubigte Ermächtigung haben.
Dann steht da auch nix drin und es ist oft (hier jetzt nicht) nur ein Anhaltspunkt, kein Beweis.
Und letztlich geht es um den KM-Stand des Tachos - das wird zum Beispiel auch im allseits für so toll gelobten ADAC-Vertrag auch so geschrieben. Wer das ausfüllt, der ist quasi aus dem Schneider, wenn man ihm das mit dem Betrug nicht anders nachweisen kann. Und das wird in den meisdten Fällen das Problem sein...das nachweisen!
Es ist leider nicht immer soo einfach, sofort nach Anwalt oder Plizei zu schreien...auch, wenn das viele hier gerne machen. Meist ist das sinnlos und ein seröser Anwalt berät einen dann auch entsprechend. Man solllte also - wenn man ganz auf Nummer sicher gehen will - eine Erstberatung machen und dann schauen.
Er könnte auf Erfüllung des Kaufvertrags mit dem dort angebotenen Gegenstand pochen - je nachdem, was Ebay schreibt (KM-Stand des fahrzeugs oder im Tacho). Wird aber meist auch nur ne langwierige Nullnummer...
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Viele Grüße
Sebastian
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