Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 07.03.2010, 18:20   #21
Martin735
Neues Mitglied
 
Benutzerbild von Martin735
 
Registriert seit: 05.11.2006
Ort: im Jenseits
Fahrzeug: 735 VFL 7/2002
Standard

Zitat:
Zitat von Hero Beitrag anzeigen
Hallo,
da ich mit meinem 730D und gelber Plakette seit 1.1.2010 nicht mehr nach Berlin hätte fahren dürfen, habe ich mich um eine Ausnahmegenehmigung bemüht. Nun habe ich sie seit heute!
Habe an BMW München geschrieben und mir die Bestätigung geholt das ein Filter nicht nachrüstbar ist. Dann habe ich mir das Berliner Merkblatt über die Umweltzone Berlin ausgrdruckt und bin zum TÜV gefahren.
Die wollten davon nix wissen. Habe das Merkblatt gezeigt und dann rannte er los.
30 Minuten später hatte ich die Genehmigung. Statt wie im Merkblatt 50,00 Euro, mußte ich nur 29,00 Euro zahlen.
Gültig ist sie nun bis 2011. Dann muß geprüft werden ob sich was geändert hat, dass es vielleicht bis dahin einen Filter gibt.
Im Anhang mal zur Info dieses Formular, welches nun im Auto verbleibt.
Gruß
Hero

Dann musst du ja nur noch die Bedingungen des Berliner Senates erfüllen und schon kannst du nach Berlin fahren.

Für Privatpersonen gilt: Nur bei technischer Unmöglichkeit der Nachrüstung können Berufspendler und und minderschwer Behinderte, falls Sie mit einem Bescheid Ihres Steuerberaters nachweisen, dass ihre wirtschaftliche Existenz bedroht wäre falls sie sich ein neues privates Fahrzeug zulegen müssten, eine Ausnahmeregelung beantragen. Berufspendler müssen dann noch nachweisen dass ihre Arbeit entweder morgens vor sechs Uhr beginnt oder abends nach 24:00 Uhr endet oder ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie nicht mit Bus oder bahn fahren können und dass ihr Arbeitsplatz mehr als 400 m vom Rand der Umweltzone entfernt liegt. Die Ausnahmeregelungen kosten zwischen 100,-- und 400,-- € und gelten für höchstens 18 Monate; danach ist ein neues Auto an zu schaffen.

Für Unternehmer gilt: Für die Wirtschaftsbetriebe zeigt sich der Senat ähnlich streng wie für die privaten Autofahrer. So dürfen zum Beispiel Schausteller ihre Wagen von alten Maschinen ziehen lassen oder Oldtimertaxis und Trabbi-Safaris mit Sondergenehmigung weiterarbeiten. Auch Schwerlasttransporte oder die Fahrten von Verkaufsmobilen etwa zu Wochenmärkten sind möglich, wenn die Halter eine Genehmigung beantragen. Dafür werden aber etwa für einen 7,5-Tonnen-Lkw Gebühren von insgesamt 432 Euro für neun Monate fällig. Halter gewerblich genutzter Pkws zahlen mindestens 150 Euro. Besitzt eine Firma einen Wagenpark mit mehr als vier Fahrzeugen, soll es eine Quotenregelung geben: Schafft ein Unternehmen besonders schadstoffarme Wagen der Klasse Euro 4 an, erhält es für eine bestimmte Anzahl seiner Schadstoff ausstoßenden Autos eine Ausnahmegenehmigung. Auch im Wirtschaftsverkehr dürfen Gewerbetreibende nachweisen, dass der Kauf eines neuen Fahrzeugs die wirtschaftliche Existenz vernichten würde. Keinen Anspruch auf eine Härtefallregelung haben aber Hebammen oder Ärzte, ebenso wenig wie die Wagen von Schlüssel- und anderen Notdiensten, Reisebusse und Taxen. Kein Pardon kennt die Umweltverwaltung auch für Fahrzeuge der BVG oder von Behörden. Sie alle müssen umgerüstet oder ersetzt werden



Ich glaube die 29€ hättest du dir sparen können.


Martin
Martin735 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten