Sofern die Räder von BMW für dieses Modell freigegeben sind, mußt du nichts mitführen und bist auch ggü. Polizei oder TÜV nicht nachweispflichtig; die sollten das anhand ihrer Unterlagen selbst wissen. In der Zulassungsbescheinigung I steht im Gegensatz zum alten Fahrzeugschein generell nur noch eine Standardgröße, nicht mehr alle zulässigen Kombinationen.
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