Inzwischen hat sich durch den Ehemann einer Freundin meiner Frau praktisch alles geklärt, da dieser Finanzbeamter ist. Nun hab ich's also aus erster Quelle.
Die 1%-Regelung wird es nicht, sondern ein sauberes Fahrtenbuch.
Meine Frage zielte aber auch auf Fragen der Vertragsgestaltung ab. So ist es wohl schon vorgekommen, daß FÄ Leasing nicht als Leasing ansahen, da die Sonderzahlung zu hoch war, die Rate zu niedrig und damit davon ausgegangen wurde, daß das Fahrzeug im wirtschaftlichen Eigentum des Leasingnehmers sei und folglich über 6 Jahre abgeschrieben werden muß.
Ein Leasingvertrag sollte also z.B. einen Passus enthalten, der klarlegt, daß das Fahrzeug im Besitz des Leasinggebers bleibt.
Mich interessierten eher solche Fallen...
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