Thema: Elektrik Totalausfall
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Alt 21.02.2010, 18:37   #6
ShakyMUC
Multi-Hobby-Dilettant ;-)
 
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Ich würde grundsätzlich versuchen mit dem Vorbesitzer Kontakt aufzunehmen. Denn wenn sie/er das Auto an den Händler verkauft hatte, wir hier also von Umgehung geltender Verbraucheschutzrechte sprechen, wird sie/er möglicherweise kalte Füße bekommen wenn Du andeutest, dass Du den Kaufvertrag anfechten wirst. Und dann mit der Wahrheit (= Verkauf an den Händler) herausrücken...

Folgende Möglichkeiten:

- Laß es einen/Deinen Anwalt machen. Dann kann Dir niemand im nachhinein juristisch einen Strick drehen (halte ich für das Beste!)
- Ruf selbst - aber ausgesprochen freundlich!!! - an. Und sag nicht zuviel & nur was den Tatsachen entspricht (Fehler seien umgehend entdeckt worden vom autorisierten Fachbetrieb, Fehlerspeicher werden weiter nach früheren Mängeln geprüft...)

Mach Dir dann aber vorher einen eigenen Gesprächsleitfaden. Um nicht in der Aufregung etwas zu vergessen oder falsch rüberzubringen.
Beispielsweise mit ganz konkreten Fragen "war das Auto deshalb schon mal in der Wekstatt" (und nicht gleich selbst weiterplappern sondern Antwort abwarten!) - möglicherweise vorher mit dem Nebensatz/Hinweis auf nachvollziehbare Reperaturhistorie (das kommt halt drauf an wie gut Du am Telefon bist :-)
Trotzdem denke ich es ist besser einen Anwalt "ranzulassen"

Grundsätzlich:

Natürlich bist Du sauer & willst eine schnelle Lösung! Verständlich.

Trotzdem nichts überstürzen - auch wenn es schwer fällt.

Alle Dokumente/Infos/Nachweise sammeln - Handnotizen über mögliche Vekaufsgespräche/Vorgespräche/ausgedruckte Inserate (stand da "im Auftrag") usw. sammeln. Fotos von der Abholung (Umfeld = Händler)???
usw. usw.
Denn juristischer Beistand wird immer nur so gut sein können, wie die Informationen die Du dem/der Anwalt/In an die Hand gibts.

Führe ab jetzt alle Gespräche im Beisein dritter! Notiere Namen von Ansprech- & Telefonpartnern und die Vorträge (=was sie gesagt haben) mit Datum/Uhrzeit. Wenn´s "hart auf hart" kommt honorieren Gerichte gut vorbereitete und belegbare Beweisführungen!

Geändert von ShakyMUC (21.02.2010 um 18:48 Uhr).
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