Zitat:
Zitat von allesschrauber
Denk immer an den Grundsatz bei einer Abnahme, liegt im Ermessen des Prüfers.
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Hallo,
ja aber genau dass sollte man sich auch als Prüfer in seiner Daseinsberechtigung immer wieder vor Augen halten, dass deren Ermessen nicht der Willkür dient, sondern vielmehr die Lücke vom typgeprüften Gutachten bis zum Anbau am einzelnen Fahrzeug schliessen soll.
Eine Eintragung von mittlerweile mind. 45.- ist nämlich keine Verwaltungsgebühr, dass könnten Zulassungsstellen ja dann auch selbst entsprechend ihrer Gebührenverordnung erledigen...sondern eine Anbau-Beurteilung mit Sachverstand, die entweder verantwortbar ist oder eben nicht.
Nur nach dem Motto, ausschliesslich ein wasserdichtes Teile-Gutachten und sowas kann zur Eintragung führen, reicht dazu eben nicht immer aus...
Ob eine Prüf-Nr. die richtige Grösse und die vorhandene Freigabekennzeichnung stimmen; andernfalls kein Eintrag, also DASS kann auch der Pförtner ablesen, dafür brauchts keinen AaP für die Restverantwortung mehr.Das klingt dann nur noch nach Lobbyismus von Prüfverbänden.
Was ich damit meine ist, dass ein Prüfingenieur seinen ja ehh kleinen Anteil am Gesamten beitragen sollte, statt sein Handeln nur ausschliesslich auf bereits fertige Begutachtungen zu beschränken.
Gruss