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Alt 21.02.2010, 00:52   #4
KaiMüller
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Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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ich habs schonmal gesagt, die tragfähigkeit orientiert sich ausschliesslich an der tatsächlich benötigten werten (also an der tatsächlichen achslast), nicht an dem was im fahrzeugschein steht und nicht an dem was im gutachten steht...
dazu gibts sogar rechtssprechung (der interssierte mag im netz suchen)
das ist genauso obsolet wie die markenbindung bei pkw-reifen, steht auch manchmal noch drin, ist aber ungültig

zum ermessensbegriff:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Ermessen ? Wikipedia

vielleicht mal nachlesen,...

für beliehene (wie prüforganisationen) gilt hier das selbe wie für behörden...
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://de.wikipedia.org/wiki/Beleihung

gruß,
Kai

Geändert von KaiMüller (21.02.2010 um 00:59 Uhr).
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