Zitat:
Zitat von allesschrauber
Sag das den Prüfern mal, durfte mir deren geheule auch schonmal anhören, weil die Tragfähigkeit im gutachten 2 nummern höher war.
der hat trotzdem auf das Gutachten gepocht, ist auch sein gutes Recht. 
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Hier liegt auch kein Ermessensspielraum vor. Im Gutachten werden Voraussetzungen gefordert - diese sind zu erfüllen PUNKT. Sonst wäre ein Gutachten ja sinnlos.
Eine Rad/Reifenkombi wurde vom Hersteller so geprüft.
Da hat allesschrauber recht - der Prüfer handelt korrekt.
Es war ja nichts "unklar" sondern eindeutig festgelegt - evtl hat man ja festgestellt das es mit einem niedrigerem LI Probleme gibt.
Bei einem Ermessensspielraum handelt der Prüfer nach SEINEM Ermessen - erachtet er die Eintragung für die ER unterschreiben muss für ungeeignet, kann und darf er sie verweigern. Niemand kann ihn dazu zwingen. Nimmt ein Kollege das ab - sein Problem.
Hatte schon oft genug das Problem, das ein Prüfer verweigerte. Manchmal hat sich das dann der Prüfstellenleiter betrachtet und abgesegnet, aber der Mann davor hat halt nein gesagt.