Thema: Tuning V Max Aufhebung
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 18.02.2010, 17:27   #19
uko
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Hallo , hab mal gegoogelt und da meinen alle es muß der Versicherung gemeldet werden .

Auszug aus : Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) BMW E39-Forum - Vmax Aufhebung 540iA
Bevor du die Begrenzung rausnehmen lässt, solltest du im Vorfeld schonmal mit der Versicherung sprechen und ebenso muss die Abnahme/Eintragung in die Papiere durch den Chiphändler sichergestellt sein.

Auszug aus : Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Vmax Aufhebung bei Amg Modellen - Versicherung ade?
Zur Versicherung:
Die VMax Aufhebung ist im Grunde wie Tuning zu bewerten, daher muß dies auch eingetragen sein. Die Klasseneinstufung kann sich dadurch verändern.
Was heißt das bei einem Unfall: KEINE Versicherung zahlt gerne einen Schaden und daher prüft sie die Sache auch. Sollte sich nun rausstellen, dass hier nicht alles ordnungsgemäß war, kann und wird sieversuchen den Schaden nicht zu zahlen. Bei einem Haftpflichtschaden sieht die Sache ein klein wenig anders aus, da muß sie erstmal zahlen (laut Gesetz), jedoch kann sie sich einen Teil der Schadenssumme bei dir wieder holen.

wie verhält man sich nun Grüße buko12
  Antwort Mit Zitat antworten