@KORALLEN
hast nicht mit angegeben ob vor der Einfahrt der WA ein Hinweisschild für den Betrieb der WA mit den Richtlinien , gut lesbar angebracht war

.
Wenn Du das (gut ist mit Zeugen) so befolgt hast wie angegeben , dann erst kommst Du weiter in dieser Angelegenheit

- Pauschal kann man da nicht urteilen -
Grüße buko12