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Alt 06.02.2010, 10:07   #6
peterpaul
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Zitat:
Zitat von BMWDevils Beitrag anzeigen
...
Trotzdem würde ich an Deiner Stelle den Betreiber der Anlage dazu bringen, eine Schadensformular auszufüllen, welches er an seine Versicherung weiterleitet.
Da die Gesellschaften und deren Versicherungen meist keinen Bock auf Ärger haben, regulieren die eigentlich sehr zügig. Zu 99% klappt das (das ist zumindest unsere Erfahrung in unserem Betrieb).

Gruss
Rebecca
Eben!
Jedes Unternehmen hat doch SchadensVersicherung - warum stellt der Typ sich also sooooo an?

(Bei mir lief das genauso - nur mit dem Ergebnis, dass die Versicherung den Betreiber auf die 250 € Selbstbeteiligung des Betreibers hinwies - und so der Pächter den Schaden komplett zu tragen hatte .......
DER reagierte so: "Mist, wieso hab ich nicht DARAN gedacht und wir hätten gemeinsam geschaut, ob nicht doch noch mehr kaputt gegangen ist ......." )

Quintessenz: Schaden über die Grenze "treiben" - dann bezahlt es auch die Versicherung .....

mfg
peter

ps. Dies ist KEINE Anleitung zum Versicherungsbetrug o.ä.
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Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.



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