Hallo,
Zitat:
Zitat von 730i Schnitzer
Doch bekommt man mit da sie Dir schreiben müssen nur weil das einer mal liest unterbricht das nicht die Verjährung.
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eine Notiz, bspw. dass der Bearbeiter versucht hat, Dich telefonisch zu erreichen, um irgendwas zu klären, genügt. Ist zwar selten, aber wohl doch schon vorgekommen. Jedenfalls sind mir schon mehrfach Berichte über solche Konstellationen begegnet.
Gruß
Boris