mehr Sorgen macht mir dieser Zusatz:
Zitat:
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Sollte eine negative oder neutrale Bewertung bei eBay abgegeben werden ohne vorab einen Klärungsversuch telefonisch oder schriftlich unternommen zu haben, behalten wir es uns vor, anwaltlich dagegen vorzugehen bzw. Strafanzeige wegen übler Nachrede zu erstatten.
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was sind das denn für Machenschaften? Wenn ich so jemanden schon nötige, eine positive Bewertung abzugeben, der hat auch noch ganz andere Verkaufsmethoden auf Lager
