Moinsens,
steht alles haarklein in der StVZO.
Bei Fahrzeugen mit Bj. vor 2000 war der Einsatz einer automatischen Leuchtweitenregulierung u. Scheinwerfer Reinigungsanlage nicht Pflicht wenn Xenon ab WERK verbaut war. (Wurde aber bei fast allen Fahrzeugen verbaut)
Das nennt man auch Bestandschutz. Wäre ein A8 zum Beispiel ohne Reinigungsanlage 1998 gebaut worden aber bis heute nicht angemeldet, hätte er keinen Bestandschutz und müsste auf geltendes Recht nachgerüsstet werden.
Bei allen Nachrüstungen sind diese Systeme Pflicht!
McLane hat das bereits hinreichend in einigen Posts veröffentlicht.
Viele Grüße
Olly...
Geändert von Olly730 (30.01.2010 um 11:39 Uhr).
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