Zitat:
Zitat von John McClane
§ 50 (10) StVZO:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.
Das war immer schon klar umrissen und wurde bereits mehrfach von mir gepostet  .
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KLAR UMRISSEN wäre es, wenn man wüsste was im Absatz 8 steht, denn das scheint doch der Kackpunkt zu sein.
Kannst du den Artikel bitte hier reinstellen, da das dein Hobby ist, sicher kein Problem für dich. Ausserdem sitzt du ja an der Quelle
Wenn du das schon mal AUSFÜHRLICH gepostet hast, bitte den Link dazu, hab die Suche bemüht, konnte aber nichts genaueres finden
Danke