Zitat:
	
	
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					Zitat von chefffe  Hast da mal den Text dazu? Da muss das ja klar umrissen sein, was und wie.Ihr müsst euch ja auch nach etwas richten können.
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 § 50 (10) StVZO:
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, 
müssen mit
  1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
  2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
  3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.
Das war immer schon klar umrissen und wurde bereits mehrfach von mir gepostet 

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