Perfekt wenn Du beide Verträge hast. Ich bin zwar kein österreichischer Stastsbürger - aber oft in Wien wo es mir sehr gut gefällt & ich Bekannte hab...
Deshalb kann ich auch nur von deutschen Rechtsverhältnissen reden. Aber im Zuge der EU ist vieles (speziell bei Kaufverträgen von gebrauchten Gütern) vereinheitlicht.
Und ich würde im dem Falle den Schaden:
--- schriftlich beim Verkäufer anzeigen
--- eine sofortige Nachbesserung verlangen
--- dazu eine Frist setzen (1 Woche halte ich für angemessen - Du hast ein Auto zum Fahren gekauft!!!)
Somit kann Dir niemand später vorwerfen Du hättest Deine Pflicht zu Vermeidung oder Minderung von Kosten verletzt!
Aber wie gesagt, alles schriftlich! Wenn Du ein Schriftstück beim Verkäufer abgibst oder in den Briefkasten wirfst, nimm jemanden als unbeteiligten Dritten (=Zeugen) mit!!!
Danach eine kurze mündliche (oder per FAX) Nachfrist (dann am besten schon durch einen Anwalt)...
und dann nur noch nach anwaltschaftlicher Beratung weiter verfahren!
WICHTIG: MAch Dir Kopien der beiden Verträge bevor Du irgendjemandem was aus der Hand gibst!!! Drohe nicht von vorneherein mit Klage auf Urkundenfälschung - das kann die Sache nur komplizierter machen!!!
Versuche eher im Zuge der Nachbesserung nochmal einen kompletten Check-Up des Autos bei einem BMW-Vetragspartner herauszuholen!
Viel Glück!!!
Ralph
PS: Alles nur wie ICH vorgehen würde...
EDIT: Notiere Dir auf jeden Fall ALLES zu dem Fall - beispiesweise auch den Namen des Herren bei ZF und dessen Aussagen. Wenn es später wirklich draufankommen sollte wird Dein Anwalt nur so guit sein (können) wie Deine Informationen die Du ihm FUNDIERT geben kannst!!!
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