Es gilt vorrangig für die 4HP2X Getriebe aus den späten 80ern.
Extrem vorsichtig sein würde ich auch immer bei einer 5HP30 (erst Recht, wenn nicht einer Voll-Revision incl. neuem Korb unterzogen).
Sofern ich den TÜV nicht eh beim "

" hole, sondern zu einer normalen Prüfstelle fahre, lege ich den o.g. Anhang - ausgedruckt auf schreiend-orange-farbenem Karton - lieber stets hinter den Wählhebel!
Olli