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...ich nenne es mal "fahrlässige" falsche Angaben sind natürlich kein Sachmangel.
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Hier darf man wohl Unkenntnis des Verkäufers und damit "Fahrlässigkeit", wie Du es nennst, unterstellen.
Diese Themen (Euro-X vs. D-Y) ziehen sich quer durch
alle Autoforen, was ein Anhaltspunkt dafür ist, dass sich die wenigsten Verkäufer (und Käufer!) damit auskennen.
Ich sehe das auch so: Meines Erachtens kein ausreichender Grund, vom Kauf zurückzutreten.